Ist das Transparenzregister öffentlich?
Wer auf die Angaben zugreifen kann und was Unternehmen dazu wissen sollten.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer befürchten, dass ihre persönlichen Daten mit der Meldung an das Transparenzregister für jedermann einsehbar werden. Diese Sorge ist unbegründet. Das Schweizer Transparenzregister ist nicht öffentlich. Anders als beim Handelsregister kann niemand einfach online nachschauen, wer hinter einer Gesellschaft steht.
Kein öffentliches Register
Das Transparenzregister wird vom Bundesamt für Justiz elektronisch geführt. Zugang erhalten nur Stellen, denen das Gesetz ausdrücklich ein Abrufrecht einräumt, und zwar nur zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Das Öffentlichkeitsgesetz ist auf diese Daten nicht anwendbar. Auch Journalistinnen, Konkurrenten oder Privatpersonen können deshalb keine Einsicht verlangen.
Erfolgt die Meldung vereinfacht über das Handelsregisteramt, werden die Angaben ebenfalls nicht öffentlich. Das Handelsregisteramt leitet sie an das Transparenzregister weiter, ohne sie aufzubewahren.
Wer Zugriff hat
Uneingeschränkten Zugriff auf alle Daten haben:
- die Kontrollstelle des Eidgenössischen Finanzdepartements, welche die Richtigkeit der Einträge prüft
- Polizei-, Straf- und Verwaltungsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten, einschliesslich Steuerstraftaten
- die Meldestelle für Geldwäscherei
- die Behörden der internationalen Amtshilfe in Steuersachen
- die Kontrollorgane für Sanktionen und Embargos
Auf die aktuellen Daten, also ohne bereits gelöschte Einträge, können weitere Behörden zugreifen, darunter die Aufsichtsbehörden im Geldwäschereibereich, die Grundbuchämter, öffentliche Auftraggeber bei Vergabeverfahren, Stellen für Finanzhilfen sowie die Sozialversicherungen bei der Bekämpfung von Missbrauch.
Banken und andere Finanzintermediäre
Banken, Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre dürfen das Register online abrufen, soweit sie die Angaben für ihre Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschereigesetz benötigen, etwa bei der Kontoeröffnung. Die Nutzung ist strikt auf diesen Zweck beschränkt, und jede Abfrage wird protokolliert.
Für Unternehmen hat das einen praktischen Vorteil: Stimmen die Angaben im Register, kann sich die Bank darauf stützen. Das vereinfacht Abklärungen und reduziert Rückfragen. Stellt die Bank hingegen einen Widerspruch fest und wird dieser nicht behoben, muss sie ihn dem Register melden.
Was das Unternehmen selbst einsehen kann
Jede eingetragene Gesellschaft kann eine Bestätigung ihrer Eintragung sowie einen Auszug mit den sie betreffenden Angaben verlangen. So lässt sich jederzeit prüfen, ob der Eintrag noch stimmt. Stellt die Gesellschaft einen Fehler fest, kann sie selbst eine Berichtigung beantragen.
Wie lange die Daten gespeichert bleiben
Verliert eine Person ihre Eigenschaft als wirtschaftlich berechtigte Person, wird sie aus dem aktuellen Register gelöscht. Die Daten werden jedoch während zehn Jahren nach der Löschung aufbewahrt, bevor sie vernichtet werden. Bestimmte Behörden können in begründeten Einzelfällen auch auf diese Daten zugreifen.
Fazit
Das Transparenzregister schafft Transparenz gegenüber Behörden und Finanzinstituten, nicht gegenüber der Öffentlichkeit. Ihre Daten sind geschützt und nur für klar definierte Zwecke zugänglich. Umso wichtiger ist es, dass die Angaben korrekt sind. Fehlerhafte Einträge fallen spätestens bei der Bank auf.
Nächster Schritt
Eintragung unverbindlich anfragen.
Wir prüfen Ihre Unterlagen, bereiten die Meldung auf und begleiten die Eintragung im Transparenzregister bis zur Bestätigung.
Stand September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
